AGB's


Unsere Vertragsangebote und Auftragsbestätigungen werden zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen abgegeben. Sie werden durch Auftragserteilung anerkannt. Anderslautende oder abweichende Bedingungen treten hinter unsere Bedingungen zurück, es sei denn, daß schriftlich ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Anderslautende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners verpflichten uns in keinem Fall.



1. Angebote und Vertragsabschluß

Angebote werden freibleibend abgegeben. Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in Schriftform. Vertragsabschlüsse durch Vertreter bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vertretenen.

Mündliche Angaben sind ohne schriftliche Bestätigung unverbindlich.

Unsere zum Vertragsangebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Gewichts- und Maßangaben und ähnliches sind nur bei ausdrücklicher Erklärung verbindlich.

Kostenvoranschläge, Entwurfsarbeiten und ähnliches werden nur bei entsprechender Vereinbarung kostenlos hergestellt.

Wir behalten uns das Eigentum und die Urheberrechte an unseren Entwurfsarbeiten, Abbildungen, Zeichnunge u.a. Vertragsunterlagen vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.



2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten für Lieferung ab Werk. Sie enthalten nicht die Kosten für die Verpackung sowie die Umsatzsteuer, die ebenfalls vom Vertragspartner zu tragen sind.

Wenn sich zwischen Vertragsabschluß und Lieferung die Preise ändern, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der jeweils festgelegten Umstatzsteuer und den Kosten für Verpackung und Versicherung.

Zahlungen sind bar, frei unserer Zahlstelle zu leisten und zwar, innerhalb von 14 Tagen mit 2% skonto oder innerhalb 30 Tagen netto ab Rechnungserteilung und Lieferung. Werden die Zahlungstermine überschritten, werden auch ohne besondere Mahnung, Verzugszinsen in Höhe von jährlich mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz des Deutschen Zentralbankinstituts fällig. Die Zurückbehaltung der Zahlung oder die Aufrechnung wegen angeblicher vom Vertragspartner behaupteter Gegenansprüche, auch solcher aus Mägelhaftung sind unzulässig. Werden ausnahmsweise Wechsel in Zahlung genommen, gehen Diskont und sonstige Spesen zu Lasten des Vertragspartners.

Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet, 30% des Bruttoverkaufspreises als pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens gegen entsprechenden Nachweis bleibt dem Verkäufer unbenommen.



3. Lieferbedingungen

Die Lieferfrist beginnt frühestens nach Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen und setzt die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Die Frist ist eingehalten, wenn das Werk innerhalb der Frist fertiggestellt worden ist.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen - gleichviel, wo sie eintreten - z.B. Betriebsstörungen, Ausschußwerden, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluß sind.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen dem Vertragspartner baldmöglichst mitgeteilt.

Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk minestens jedoch ½ v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.

Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosen Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Vertragspartner mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Diese Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Vertragspartner über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z. B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.

Auf Wunsch des Vertragspartners wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Vertragspartner über, wir verpflichten uns jedoch, auf Wunsch und Kosten des Vertragspartners die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

Schutzvorrichtungen werden nur insoweit mitgeliefert, als dies vereinbart ist. Für elektrotechnisches Material gelten ausschließlich die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE).

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Vertragspartner unbeschadet seiner Rechte aus Mängelhaftung entgegenzunehmen.

Teillieferungen sind zulässig.



4. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns hergestellten, verarbeiteten und gelieferten Gegenstände bis zum Eingang aller Zahlungen vor.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, solange wir das Eigentum an den gelieferten Gegenständen besitzen. Wird der Abschluß der entsprechenden Versicherung nicht nachgewiesen, können wir die Versicherungen auf Kosten des Vertragspartners abschließen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne unsere Einwilligung die in unserem Eigentum befindlichen Gegengstände an Dritte zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Dasselbe gilt für solche Gegenstände, an denen wir aufgrund Weiterverarbeitung durch den Vertragspartner oder Dritte das Eigentum verloren haben. Soweit die von uns gelieferten Gegenstände vor oder nach Weiterverarbeitung wirksam weiterveräußert werden, gehen die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des von unserem Vertragspartner zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung geschuldeten Kaufpreis einschließlich aller Nebenkosten und Umsatzsteuer auf uns über.

Werden die von uns gelieferten Werke durch Dritte weiterverarbeitet, so daß wir das Eigentum an den Gegenständen verlieren, gehen ebenfalls sämtliche durch die Verarbeitung entstehenden Forderungen in Höhe des zum Zeitpunkt der Weiterverarbeitung ausstehenden Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten und Umsatzsteuer auf uns über. Durch uns weiterverarbeitete Gegenstände gehen ohne weiteres in unser Eigentum über. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat der Vertragspartner uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.



5. Mängelhaftung

Mängelhaftung besteht in allen Fällen, in welchen die gelieferten Gegenstände von uns hergestellt oder verarbeitet worden sind und der Vertragspartner entweder fehlerhafte Konstruktionen und Bauart oder mangelhafte Ausführung nachweist. Haftung für Materialmängel ist nur dann gegeben, soweit uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bei der Materialbeschaffung nachgewiesen wird. In allen übrigen Fällen ist die Mängelhaftung ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn die Mängel auf die Werke des Vertragspartners oder Dritter zurückzuführen sind. Soweit Ersatz- oder Haftungsansprüche gegen Dritte bestehen, verpflichten wir uns, diese an den Vertragspartner abzutreten. Falls derartige abgetretene Forderungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar sind, begründet dies keine weitergehende Haftung gegen uns. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn die Mängel aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung -insbesondere übermäßige Beanspruchung- ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Eingang der Ware beim Vertragspartner oder Dritten zu rügen. Nach Ablauf von sechs Monaten, gerechnet von Absendung der Lieferung, verjähren alle Ansprüche aus Mängelhaftung.

Bei begründeter Mängelrüge sind wir berechtigt, den Mangel binnen einer angemessenen Frist zu beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, steht uns das Wahlrecht zwischen Wandlung des Vertrages und Minderung des vereinbarten Preises zu. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesonder keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer Schäden oder mittelbarer Schäden.

Wir sind außerdem berechtigt, binnen einer angemessenen Frist die Nachbesserung zu verweigern. In diesem Fall findet die Regelung bezüglich einer Fehlschlagung der Nachbesserung Anwendung.

Wird der Mangel ohne unsere schriftliche Zustimmung durch den Vertragspartner oder durch Dritte beseitigt, sind wir von jeglicher Mängelhaftung und Schadensersatzverpflichtung befreit. Die Beseitigung der Mängel kann verweigert werden, solange der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat. Bei unberechtigter Mängelrüge können die Kosten unserer Prüfung dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.



6. Auslandsgeschäfte

Bei Auslandsgeschäften finden das geltende Deutsche Recht sowie unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung. Die Preise verstehen sich in Euro. Bei Währungsschwankungen ist der Kurswert des Euro zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend, sofern nicht anderes vereinbart worden ist.



7. Recht auf Rücktritt

Vorraussetzung für die Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn wir nach Vertragsabschluß Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenen Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen, oder wenn sich Tatsachen ergeben, die einen Zweifel an dieser Hinsicht zulassen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder aber vom Vertag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Rücktritts bestehen nicht.



8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist für alle aus dem Vertragverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Kempten. Für vertragliche Beziehungen gilt deutsches Recht.









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